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Wichtige Informationen für unsere Aussteller in Pfungstadt!

Liebe Ausstellerinnen, liebe Aussteller,

heute haben wir die offiziellen Auflagen des Veterinäramts für unsere geplante Ausstellung im März 2026 erhalten.

Wir möchten vorab um Verständnis bitten: Als ausrichtender Verein sind wir rechtlich dazu verpflichtet, diese Vorgaben ausnahmslos umzusetzen. Die Erteilung der Genehmigung für unsere Ausstellung ist zwingend an die Erfüllung dieser Bedingungen geknüpft. Ohne deren Einhaltung findet keine Veranstaltung statt, und Verstöße während der Ausstellung können zur sofortigen Schließung durch die Behörden führen. Wir bitten daher von Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einzelner Punkte abzusehen, da wir als Veranstalter hier keinen Ermessensspielraum haben.

Bitte prüft die folgenden Punkte für eure Tiere rechtzeitig:

1. Impfschutz (Tollwut)

Das Veterinäramt besteht auf einer gültigen Tollwutimpfung:

  • Erstimpfungen: Diese müssen mindestens 21 Tage vor der Ausstellung durchgeführt worden sein.
  • Auffrischungsimpfungen: Diese sind sofort gültig, sofern der Impfzyklus lückenlos eingehalten wurde. Wurde der Zyklus überschritten, gilt auch hier die 21-Tage-Regel.

2. Jungtiere unter 4 Monaten

Kätzchen unter 4 Monaten dürfen ohne Impfbescheinigung teilnehmen, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet werden. Diese muss:

  • Alle Angaben zur Katze enthalten.
  • Bestätigen, dass das Tier am Tag der Untersuchung frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterfahrung war.
  • Wichtig: Diese Bescheinigung darf am Tag der Ausstellung nicht älter als 10 Tage sein.

3. Besondere Auflagen für bestimmte Rassen/Merkmale

  • Weiße Katzen: Vorlage eines audiometrischen und ophthalmologischen Untersuchungszeugnisses (Gehör und Augen), ausgestellt durch einen Fachtierarzt.
  • Rexkatzen: Diese müssen zwingend über sichtbare Tasthaare verfügen.

4. Nicht zugelassene Rassen und Merkmale

Gemäß den geltenden Tierschutzbestimmungen dürfen folgende Tiere nicht ausgestellt werden:

  • Kurzschwänzigkeit oder Schwanzlosigkeit (Manx, Kurilen-Bobtail etc.)
  • Alle Katzen mit Ohrveränderungen (z. B. Faltohren/Scottish Fold oder Curl-Ohren)
  • Munchkin
  • Maine Coon mit Polydaktylie (Vielzehenigkeit)
  • Sphynx-Katzen (haarlos)

Wir hoffen sehr auf Euer Verständnis für diese strengen Richtlinien. Bitte bedenkt, dass wir als Verein lediglich die ausführende Instanz sind und die Bestimmungen des zuständigen Veterinäramts umsetzen müssen.

Wir freuen uns darauf, trotz dieser bürokratischen Hürden gemeinsam mit euch eine erfolgreiche und schöne Ausstellung zu erleben!

Es grüßt

Das KFG Team