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Ausstellungsrichtlinien der Katzen-Freunde-Germania e.V.

Auf den Ausstellungen der KFG e.V. wird nach GCCF-Standards gerichtet!

Die Katzen-Freunde-Germania e.V. (KFG) veranstaltet internationale Katzenausstellungen.

Internationale Katzenausstellungen sind international ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung der Jury liegt beim Veranstalter.

Ziele der Ausstellung sind, den Katzenhaltern Gelegenheit zu geben, ihre Katzen mit anderen Tieren gleicher Varietät auf internationaler Ebene in einem größeren Rahmen zu vergleichen, Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit Mitgliedern anderer Vereine, Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern die Katze in ihrer Vielfalt in Rasse und Farbe vorzustellen, ihnen das Wesen der Katze näher zu bringen und dadurch ein größeres Verständnis für die Katze als Haustier zu finden.

Alle Mitglieder von Vereinen, die von dem KFG e.V. anerkannt werden, sowie vereinslose Katzenbesitzer sind berechtigt, ihre Katzen auf Ausstellungen des KFG e.V. auszustellen. Die Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Annahme von Meldungen zu verweigern.

Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsrichtlinien einverstanden.

Für jede angemeldete Katze (Wurf) wird eine Ausstellungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Veranstalter. Sie wird auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben. Für Katalog und Müllentsorgung wird pro Aussteller 8,00 € erhoben. Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung. Die Meldegebühr ist spätestens nach Erhalt der Meldebestätigung fällig. Bei Zahlung am Einlass wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

Meldungen von Ausstellern ohne rechtzeitige Zahlung des Meldegeldes haben keinen Anspruch auf eine Annahme der Meldung.

Um- bzw. Nachmeldungen müssen der Ausstellungsleitung spätestens zum Meldeschluss (3 Wochen vor der Ausstellung oder Erreichen der Hallenkapazität), Klassenänderungen spätestens bis Montag vor der Ausstellung vorliegen. Danach kosten Klassenänderungen 10,00 € Bearbeitungsgebühr.

Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können, sind verpflichtet, dies rechtzeitig beim Meldebüro zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von künftigen Ausstellungen führen. In jedem Fall sind die Ausstellungsgebühren zu entrichten, diese werden bei Abmeldung vor Meldeschluss an den Aussteller zurückerstattet, anfallende Gebühren werden abgezogen. Nach Meldeschluss erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes.

Jede Katze muss gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf je nach Impfstoff nicht älter als 1 bzw. 2 Jahre sein. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Detaillierte Veterinärbestimmungen sind Bestandteil der Meldebestätigung. Über die Impfungen ist ein Nachweis zu erbringen (Impfpass).

Jede auszustellende Katze unterliegt beim Einlass einer Kontrolle. Zur Ausstellung sind nur gesunde, nichttragende und Parasiten freie (Milben, Flöhe, Pilz usw.) Katzen zugelassen. Erkranken Katzen während der Ausstellung, müssen sie unverzüglich aus der Halle entfernt werden. Nicht kontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss des Ausstellers von der Ausstellung.

Der auf der Ausstellung befindliche Tierarzt entscheidet allein über einen Verbleib von krankheitsverdächtigen Katzen in der Ausstellungshalle. Die jeweilig getroffene Entscheidung ist bindend für den Aussteller sowie den Verein.

Sichtbar schwangere Katzen werden nicht zugelassen. Sollte ein Richter dies feststellen ist das Tier zu disqualifizieren!

Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Die zugewiesenen Käfige dürfen nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung gewechselt werden.

Jeder Ausstellungskäfig muss vom Aussteller mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Stress der Katzen zu vermeiden. Zur weiteren Ausstattung des Käfigs durch den Aussteller gehört eine Katzentoilette, ein Fress- und ein Trinknapf.

Die Käfige sind sorgsam zu behandeln. Ebenso ist keine größere kommerzielle Reklame auf den Käfigen gestattet.

Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den Käfigen zu lassen. Nachts sind die Tiere aus der Ausstellung zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Aussteller, während der Ausstellung seine Katzen ausreichend zu versorgen und Katze und Käfig sauber zu halten. Futter, Wasser und eine Toilette sind verpflichtend!

Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit des Richtens am Käfig zu verweilen, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein und pünktlich beim Richten zu erscheinen.

Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward; er ist gegenüber den Stewards weisungsberechtigt; gleichzeitig ist er das Bindeglied zwischen Richter und Ausstellungsleitung.

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch von dem KFG e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des Veranstalters. Bei Disqualifikation muss ein zweiter Richter gegenzeichnen. Das Richterurteil ist unanfechtbar. Dies gilt für Aussteller sowie den Verein.

Richter, sowie in deren Haushalt lebende Personen, dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie richten, nur außer Konkurrenz ausstellen. Vom Richter verkaufte Katzen müssen gerichtet und gewertet werden.

Der Aussteller erhält für jede Katze nach offizieller Beendigung der Ausstellung des Richtens die Bewertungsurkunden mit Richterbericht.

Alle Aussteller erklären sich einverstanden, dass Ausstellungsergebnisse mit Angaben zum Tier sowie die Angaben des Besitzers auf der Homepage der KFG e.V. sowie deren Social Media Seiten veröffentlicht werden dürfen. Fotos von Katzen-Freunde-Germania e.V. Ausstellungen bedürfen ebenfalls keiner gesonderten Genehmigung zur Veröffentlichung.

Auf internationalen Ausstellungen des KFG e.V. können Katzen in folgenden Ausstellungsklassen, getrennt nach Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar, sowie Hauskatzen (keine Mischlinge) gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen:

Wurfklasse 12 - 16 Wochen:
sobald der Wurf, welche am ersten Ausstellungstag mindestens 12 Wochen, aber nicht älter als 16 Wochen alt ist und aus mindestens drei Kitten besteht, kann
dieser von dem jeweiligen Richtern als Wurf mit einem Excellent 1 bewertet werden. In jeder Rasse bzw. Haarkategorie kann nur ein Wurf dann jeweils für die Best in Show nominiert werden. Bei mehr als 5 Würfen aus verschiedenen Rassen bzw. Haarkategorien kann dann ebenfalls ein Best of Best Wurf vergeben werden!

Kittenklasse 3-6 Monate:
sobald die Katze, welche am ersten Ausstellungstag mindestens 3 Monate, aber noch nicht 6 Monate alt ist und von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACP“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist das Tier berechtigt, den Titel „Kitten-Champion“ zu führen.

Jugendklasse 6-9 Monate:
sobald die Katze, welche am ersten Ausstellungstag mindestens 6 Monate, aber noch nicht 9 Monate alt ist und von mindestens zwei verschiedenen Richtern drei „CACJ“ in gleicher Rasse, Farbe und Geschlecht erhalten hat, ist berechtigt, den Titel „Jugend-Champion“ zu führen.

Offene Klasse (CAC):
sobald die Katzen, welche am ersten Ausstellungstag mindestens 9 Monate alt sind
drei „CAC von mindestens zwei verschiedenen Richtern erhalten hat, ist das Tier berechtigt den Titel „Champion“ zu führen.

Champion Klasse (CACIB):
sobald die Katze Champion ist, werden drei „CACIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern benötigt, um den Titel „Internationaler Champion“ zu führen.
oder:
sobald die Katze Champion ist, werden vier „CACIB“ von mindestens zwei verschiedenen Richtern benötigt, um den Titel „Internationaler Champion“ zu führen.

Internationale Champion Klasse (CAGCI):
sobald die Katze Internationaler Champion ist, werden drei „CAGCI“ von zwei verschiedenen Richtern in mindestens zwei verschiedenen Ländern benötigt, um den Titel „Großer internationaler Champion“ zu führen.
oder:
sobald die Katze Champion ist, werden fünf „CAGCI“ von drei verschiedenen Richtern benötigt, um den Titel „Großer internationaler Champion“ zu führen.

Große Internationale Champion Klasse (CACE):
sobald die Katzen „Großer Internationale Champion“ ist, werden drei „CACE“ von drei verschiedenen Richtern in drei verschiedenen Ländern benötigt, um den Titel „Europachampion“ zu führen.
oder:
sobald die Katzen „Großer Internationale Champion“ ist,werden fünf „CACE“ von drei verschiedenen Richtern benötigt, um den Titel „Europachampion“ zu führen.

Europa Champion Klasse (CAGCE):
sobald die Katze „Europa Champion“ ist, werden drei „CACGE“ von drei verschiedenen Richtern in mindestens drei verschiedenen Ländern benötigt, um den Titel „Großer Europachampion“ zu führen.
oder
sobald die Katze „Europa Champion“ ist, werden sechs „CACGE“ von vier verschiedenen Richtern benötigt, um den Titel „Großer Europachampion“ zu führen.

Großer Europa Champion Klasse (CACM):
sobald die Katze „Großer Europachampion“ ist, werden vier „CACM“ bzw. „CAPM“ von vier verschiedenen, davon zwei Intercontinental Richtern benötigt, wobei zwei der Punkte auf KFG Weltausstellungen erzielt werden müssen. Sind die Punkte erreicht ist das Tier berechtigt den Titel „World Champion“ zu führen.
oder:
sobald die Katze „Großer Europachampion“ ist, werden sechs „CACM“ Punkte benötigt, wovon mindestens zwei Auslandspunkte oder bei KFG anerkannten Weltausstellungen mit mindestens 300 Tieren und insgesamt von sechs verschiedenen Richtern aus 6 verschiedenen Ländern vergeben wurden, ist berechtigt den Titel „World Champion, zu führen.
oder:
sobald die Katze „Großer Europachampion“ ist, werden neun Titelpunkte im CACM von 9 verschiedenen Richtern, davon mindestens vier ausländischen Richtern benötigt um den Titel „World Champion“ zu führen.

Die gleichen Regeln gelten für Kastraten beider Geschlechter!

Die verliehenen Titel sind hier: CAP, CAPIB, CAGPI, CAPE, CAGPE, CAPM wobei der Begriff Premior den Begriff Champion ersetzt.

Für Hauskatzen gelten folgende Titel:
HCAP, HCAPIB, HCAGPI, HCAPE, HCAGPE und HCAPM

Eine Gegenzeichnung der Bewertungsurkunde ist möglich und erlaubt.

Wir bei einer Katze ein Farbwechsel vorgenommen startet das Tier im ersten Titelpunkt der jeweils angefangenen Klasse!

Ehrenklasse
Für alle Katzen, die den Titel „Europa Champion“, „Großer Europachampion“, „World Champion“ führen, getrennt nach Lang-, Halblang- und Kurzhaar. Ein Wechsel innerhalb der Titel zur Ehrenklasse und zurück ist nicht möglich. Hier ist die Vergabe „Beste Ehrenklasse“ möglich!

Hauskatzenklasse
Für alle Katzen, die keinem bekannten Standard zuzuordnen sind.
Katzen ohne Stammbaum, auch wenn diese durch andere Vereine einer Rassezugehörigkeit zugeordnet wurden, dürfen maximal in der Hauskatzenklasse ausgestellt werden.
Für Hauskatzen gelten unabhängig der Farbe oder Geschlecht folgende Titel:
HCAP, HCAPIB, HCAGPI, HCAPE, HCAGPE und HCAPM
Es kann der Titel „Beste Hauskatze“ vergeben werden.

Bestimmungsklasse
Für Katzen, die laut Stammbaum einer anerkannten Rasse angehören, zur Bestimmung der Farbe vor dem eigentlichen Richten. Sobald vom eingeteilten Richter die Farbe festgelegt wurde, wird das Tier der entsprechenden Ausstellungsklasse zugeordnet und dann vom zuständigen Richter in dieser Klasse gerichtet. Eine Rassebestimmung findet bei der KFG e.V. nicht statt.

Außer Konkurrenz
Für Katzen, die ausgestellt, jedoch nicht gerichtet werden. Es sind die vollen Meldegebühren zu zahlen, ausgenommen Amme oder Muttertiere eines Wurfes.

Best of Variety
Der Titel „Best of Variety“ kann vom Richter vergeben werden, sofern von der jeweiligen Varietät mindestens drei Tiere anwesend sind. Die Entscheidung über die Vergabe liegt jedoch allein im Ermessen des Richters. Falls das Beste der anwesenden Tiere nach seiner Auffassung dem Ideal nicht nahe genug kommt, kann der Richter die Titelvergabe verweigern. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde bestätigt.

Best in Show
Aus allen Haarkategorien und Altersklassen können die Richter Katzen zur Auswahl Best in Show vorschlagen. Diese vorgeschlagenen Tiere werden in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) als Best in Show Sieger der jeweiligen Altersklasse in der Haarkategorie ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.

Best of Best
Aus den mit „Best in Show“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best of Best“ für Langhaar und Halblanghaar und Kurzhaar ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.

Best over All
Aus den mit „Best of Best“ prämierten Tieren wird in geheimer Wahl (einfache Mehrheit entscheidet) ein „Best over All“ ermittelt. Die Titelvergabe wird auf der Ausstellungsurkunde vermerkt.

Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Ausstellungshalle und im Richterraum ein generelles Rauchverbot.

KFG-Aussteller dürfen mit Ihren Tieren höchstens 2 Titelpunkte pro Ausstellungstag, das bedeutet maximal 4 Titelpunkte pro Ausstellungswochenende erzielen. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitglieder Ihre Tiere auf Ausstellungen zeigen welchem dem Standard internationaler Katzenausstellungen mit mindestens 120 Tieren pro Ausstellungstag zeigen! Auf KFG Ausstellung zählt nur die Erstbewertung als Möglichkeit zur Vergabe von  Varietäten, Sonderpreise oder Best in Shows!

Ausstellungsergebnisse von Veranstaltungen mit weniger als 80 Katzen werden nicht als „International“ anerkannt und somit können alle dort erzielten Titelpunkte nur mit CAC gewertet werden.

Ausstellungsrichtlinien in Verbindung mit dem §11 b des Tierschutzgesetzes!

Der §11 b des Tierschutzgesetzes (TSG) regelt, dass die Qualzucht von Wirbeltieren verboten ist. Um Ihnen zu erläutern was unter diesem Paragrafen zu verstehen ist, wurde von der Bundesregierung ein Gutachten zur Auslegung des § 11 b in Auftrag gegeben.

Den zuständigen Veterinärs Ämtern diente diese von der Expertenkommission vorgelegte Empfehlung vor Ort bei der Entscheidungshilfe.

Im August 2001 wurde im Hessischen Sozialministerium den Katzenzuchtverbänden erklärt, welche Merkmale der Katzenzucht unter den §11 b fallen und deshalb nach Meinung der Behörden einem Zuchtverbot unterliegen:

  1. Kurz- und Schwanzlosigkeit bei Manx und Cymric
  2. Kipp- oder Faltohr bei Scottish Fold oder Pudelkatze
  3. Haarveränderungen bei Sphynx- und Rexkatzen, sofern im Einzelfall die Tasthaare derart betroffen sind, dass sie ihre natürliche Funktion nicht erfüllen können.
  4. Kurzköpfigkeit, die bei mehreren Rassen insbesondere bei Perser und Exotic Shorthair. Zuchtziel ist, sofern im Einzelfall eine hierdurch bedingte Beeinträchtigung des Tieres wie z. B. Röcheln oder tränende Augen infolge veränderter Atemwege oder Tränenkanäle erkennbar ist. Entscheidend ist nicht das äußere Erscheinungsbild, sondern das tierärztliche Urteil.
  5. Über das W-Gen vererbte weiße Fellfarbe bei verschiedenen Rassen.

Am 21. Juni 2002 wurde hier in Hessen der Erlass über den Vollzug des §11 b des Tierschutzgesetzes mit Zustimmung aller Fraktionen und verschiedener Zuchtorganisationen verabschiedet und an alle hessischen Veterinärs Ämter verschickt.

Damit entfällt der Entscheidungsspielraum der zuständigen Amtstierärzte.

Für Aussteller bedeutet dies:
Sie laufen Gefahr, wenn potente Tiere der o. g. Zuchtmerkmale bei Ausstellungen gezeigt werden, mit Anzeigen von Seiten der Amtstierärzte rechnen zu müssen. Diese werden als Ordnungswidrigkeit mit Auferlegung eines Bußgeldes geahndet. Sie müssen selbst mit Anzeigen von Bürgern (Tierschützern, Tierärzte, Ausstellungsbesuchern) rechnen. Auch diesen Hinweisen muss nachgegangen werden. Das Ausstellen von Kastraten wird dagegen nicht geahndet, weil hier kein Zuchtversuch mehr gegeben ist!

Zurzeit gibt es noch kein gesetzlich verankertes Ausstellungsverbot!

Für ausländische Aussteller gibt es im Moment noch keinerlei Konsequenzen, sie sind mit allen Rassen auf unseren Ausstellungen herzlich willkommen.

Katzen-Freunde-Germania e.V.